Nach dem Europäischen Abfallkatalog in Deutschland umgesetzt als Abfallverzeichnis-Verordnung sind asbesthaltige Abfallstoffe als gefährlicher Abfall eingestuft.
Gemäß den Technischen Regeln Gefahrstoffen 519 (Asbest) werden Asbestsanierungsarbeiten ordnungsgemäß und fachgerecht ausgeführt.
Unser geschultes Personal besitzt die Sachkunde nach Nr. 2.7 der TRGS 519 (ASI-Arbeiten) sowie die gesetzlichen geforderten Vorsorgeuntersuchungen der Bauberufsgenossenschaft.